Steuern beim Veteran

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Moderator: TomiTomi

maniac0611
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Beitrag von maniac0611 » 14.12.2010, 14:37

Bin ja schon 4 jahre hier, hab auch den Schweizer Führerschein. Sonst hätte ich den Stang als Umzugsgut einführen können , aber das ist nun nich mehr machbar :-) Also Zoll zahlen...
Das führen von ausländischen Fahrzeugen ist so nicht ganz richtig. Die Polizei stört das nicht , sondern nur den Zoll. Mit einem schweizer Fahrausweis verstösst man gegen das Zollrecht , wenn man ein ausländisches Fahrzeug führt. Aber auch nur wenn das über ein Jahr erfolgt und das muss einem der Zoll nachweisen. Das hat mir zumindest die Polizei Aarau gesagt. Nutze ab und zu das Auto meiner Eltern in der Schweiz und deshalb hatte ich damals mal nachgefragt, wie das so läuft.
War hier meist mit dem Geschäftsauto und dem Auto meiner Freundin unterwegs.

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Mäce
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Beitrag von Mäce » 14.12.2010, 14:48

:D Du hast es also schon 4 Jahre ausgehalten :D Wann kommt der Pass ;)

Grundsätzlich ist dieses Autoproblem ein internationales: man darf in seinem "eigenen" Land kein "fremdes" Auto fahren. (Das wäre auch praktisch, wenn das Auto in Takatukaland (ohne dortigen Wohnsitz) anmeldet wird, dort jährlich CHF 10.00 takatukaländische Steuer und CHF 5.00 Versicherung zu zahlen sind und man trotzdem legal unterwegs wäre - solchen Missbrauch wollen die Behörden natürlich verhindern.)
Man darf als in der Schweiz Wohnhafter alleine ein Auto mit deutschen Kennzeichen fahren, der Wagen muss jedoch temporär importiert worden sein (geht am Grenzübergang mit einem Formular, aber gratis) und es darf höchstens 3 Tage / Jahr in der Schweiz benutzt werden. (unbestätigt)

Sollte es also zu einem Unfall kommen....... :(

Viel Spass mit dem 6.4Lt.
Nur mehr Hubraum ist besser als Hubraum
Nur das Beste ist gut genug.

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Beitrag von maniac0611 » 14.12.2010, 14:58

naja das ist so ne sache, hatte auch schon einen wildunfall in der schweiz mit deutschen kennzeichen und schweizer fahrausweis. hat die polizei nicht gestört. Der Polizist den ich damals am Telefon hatte, musst sich auch erst erkundigen und hat mir dann mitgeteilt , dass es laut strassenverkehrsrecht kein problem ist, aber halt gegen das zollrecht. da will eben jemand geld :-) Nee werd schon alles so machen, damit alle ihren Frieden ( Geld ) :? haben. Hab ja auch fast alle Versicherungen hier von daher gibts da gute Rabatte :) . Bringt ja auch nix , wenn man irgendwann Strafe zahlen muss. Hab auch gelesen, dass man die Verzollung erst 1 Jahr später machen kann. Also erst einlösen und dann zahlen.

Soweit ich weiss, müsst ich im Oktober 2011 die C-Bewilligung erhalten, dann muss ich mich auch noch mit den normalen Steuern auseinander setzen :shock: , geht ja jetzt praktischerweise gleich vom Lohn ab

maniac0611
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Beitrag von maniac0611 » 14.12.2010, 15:00

ich sollt mich mal für gross- ODER kleinschreibung entscheiden, seh ich grad :D . Ah ja, hab meinen deutschen wohnsitz ja behalten, vielleicht gibts deshalb keine probleme

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