Zulassung Mustang 1968

Moderator: TomiTomi

pst
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Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 14.09.2012, 23:17

Hallo Zusammen,

Bin neu hier im Forum. Ich wohne und arbeite zur Zeit in New Jersey und komme zurueck in die schoene Schweiz in drei Wochen. Vor ca. 7 Monaten habe ich mir einen Mustang 1968 GT 390 Coupe S-code zugetan. Nun bringe ich es mit mir mit als Uebersiedlungsgut und habe da ein paar Fragen wegen der Zulassung, bei der Ihr mir sicher weiterhelfen koennt....

Der Mustang ist in originalem Zustand, kein Rost und keine groesseren Aenderungen sind gemacht worden. Bis auf die Kupplung... Die urspruengliche Kupplung, welche mechanisch ist, wurde durch eine hydraulische ersetzt. Soweit ich weiss muss nur das Tacho umgebaut werden auf Km/h (kann ich selber machen). Die Standlichter sind bereits weiss anstatt Gelb/Orange wie es die Vorschrift verlangt.

Im Detail: Die Kupplung ist nicht mehr wie im Original eine 3 Finger Kupplung sondern eine diaphragm pressure plate Kuplung, ebenfalls habe ich die Kupplung Disc gewaechselt und das
Kupplungsausruecklager wird jetzt hydraulisch betaetig was frueher mechanisch war mittels eines mechanischen Hebelarms. Das Kupplungsgehauese ist Original. Das ganze ist ein Tilton
Kit aus "Modern Driveline" welches fuer dieses spezifische Auto gemacht wurden und kein Gebastel. Es wurde professionell hier in Amerika installiert von Fachkraeften.

Was mich am meisten besorgt ist, dass man dieses Setup sieht von Aussen und vom Verkehrsamt wahrscheinlich nicht akzeptiert wird (ausser die Kupplung selber da das Kupplungsgehause im Originalzustand ist, was man sieht jetzt sind die hydraulischen Leitungen). Den Veteranenstatus kann man somit wahrscheinlich vergessen? Die andere Frage ist, kriegt man dies ueberhaupt zugelassen in der CH? Andererseits haben alle moderne Autos heute solche Kupplungsausruecklager die hydraulisch betaetigt werden. Was sagt eure Erfahrung?

Erste Inverkehrsetzung habe ich keine, aber ich habe bereits angefragt bei der Technik des Strassenverkehrsamtes ZH und schriftliche Bestaetigung bekommen dass sie das Produktionsdatum aus dem Marty Report anstatt nehmen wuerden, anscheinend sei das so kein Problem. Wegen der Kupplung habe ich nichts erwaehnt. Das Abgaswartungsdokument, wo hab Ihr das herbekommen? Die einzige Seite die ich gefunden habe ist http://www.auto-schweiz.ch , fraglich ist nur ob die fuer solch oldtimer diese Dokus haben?

Habe ich etwas vergessen was man umbauen muss oder an Papierkram vorgestellt werden muss? Ich danke euch sehr fuer euren Input!

mustang88gt
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von mustang88gt » 15.09.2012, 07:35

Hallo Poster ohne Namen.

- Nix sagen bei der MFK wegen der Kupplung. Wenn's nicht gerade ein Profi in Sachen Alt-Ami ist wird er das wohl nicht bemerken.
- Abgastest braucht's nicht bei Jahrgang '68

En Gruess us Einsidlä

Urs
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von shoks » 15.09.2012, 08:15

Das 13:20 Formular wird dann vom Zoll ausgestellt. (nur für den Fall dass du das irgendwo liest)

Ein Title wär schon nicht schlecht. Aber du hast sicher auch noch Amtliche Papiere aus den Staaten.

Ich glaube auch, dass die Kupplung nicht bemerkt wird. Vorausgesezt es ist ordentlich gemacht, verkehrssicher und sieht nicht aus wie aus einem Honda.
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von Mäce » 15.09.2012, 12:03

Schliesse mich den Vorschreibern an.
Erwähne die Kupplung nicht. Und, richtig, Abgaswerte brauchst Du erst ab Jahrgang 76.
Welcome back in Switzerland.
Nur das Beste ist gut genug.

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 15.09.2012, 18:23

Vielen herzlichen Dank an alle fuer die rasche Antworten!

Ich habe den Tilte bei mir und das 13.20 Formular werde ich vom Zoll kriegen. Ich werde nichts sagen wegen der Kupplung, hoffentlich bemerken sie es nicht...

Gruesse, pascal

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von Booster » 15.09.2012, 20:14

Die Scheinwerfereinsätze musst du in der CH ebenfalls wechseln. Ich gehe davon aus, du hast jetzt noch die originalen Sealed Beam Einsätze drinnen. Müssen gegen Hella oder Bosch H4 Scheinwerfer getauscht werden...
Das mit der Kupplung lass mal schön dein Geheimnis bleiben. Dann spielt das wohl keine Rolle. "Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss" ;-)))
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 17.09.2012, 00:44

Danke Booster!

Das haette ich ganz uebersehen. Ich habe ein bisschen im Forum nachgelesen wegen dieser Umsruestung und gelesen dass Du mitte letzen Jahres das gleiche durchgemachst hast wie ich jetzt.
Ich habe verschiedene H4 Scheinwerfer gesehen, hier ein Link eines MIT Standlicht http://www.velocity-kustoms.de/shop/For ... Standlicht . Du hattest damals gefragt ob das Standlicht in den Blinker sei, aber keine Antwort gekriegt. Hast Du inzwischen herausgefunden ob das Standlich im Scheinwerfer sein sollte oder nicht. Ich frage weil bei Velocity Customs sie beide Varianten verkaufen. Sind diese Plug&Play oder muss man sonst noch was modifizieren? Im Moment habe ich Sealed Beamed von Sylvania Halogen Scheinwerfer drin mit DOT Kennzeichnung, ich dachte Scheinwerfer mit dieser DOT Kennzeichnung sind in der CH zugellassen, hier ein Bild (unten rechts findet man das DOT)

Bild

Vielen herzlichen dank fuer deine Rueckmeldung

Pascal

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von Booster » 17.09.2012, 20:54

Salü Pascal
Ich bin in dieser Sache noch nicht viel weiter. Allerdings habe ich mir vorerst genau diese Scheinwerfer-Einsätze von Velocity gekauft. Also jene mit dem integrierten Standlicht. Gleichzeitig habe ich mir auch weisse Standlicht/Blinkergläser senden lassen. Laut Auskunft der MFK wird auch akzeptiert, dass die Blinker vorne auch weiss blinken dürfen. So habe ich jetzt alle Möglichkeiten offen, entweder das Standlicht in die Scheinwerfer zu legen (=Schaltung umbauen) oder die weissen Blinkergläser zu montieren (=keine Neuschaltung nötig). Wie ich das dann in diesem Winter löse, weiss ich jetzt noch nicht. Zu beachten ist allerdings, dass die Standlichtbirne der Scheinwerfereinsätze sehr nahe an den dafür vorgesehenen Blech-Ausbuchtungen des Wagens zu liegen kommen. Extra das Blech dort ausschneiden möchte ich nicht. Daher als Alternative auch das Auswechseln der gelben Blinker/Standlichtgläser.
Momentan bin ich noch immer daran, den kompletten Unterboden des Wagens in Ordnung zu bringen, bzw. zu restaurieren. Inklusive Bremsen, Vorder- und Hinterachse, Getriebe und Benzintank. Diese Arbeiten sind (fast) abgeschlossen und jetzt ist der Innenraum und die Elektrik dran. Im Winter dann noch die diversen Kleinarbeiten, wie eben CH-Lichter, alles über Relais schalten, KM-Tachofolie etc.. etc..
Ob das mit den Sealed Beam Einsätzen trotzt DOT-Markierung in der CH funktioniert, kann ich dir nicht definitiv sagen - ruf doch einfach diesbezüglich beim technischen Dienst der MFK Zürich an. Die Leute dort sind sehr nett und geben gerne und kompetent Auskunft. Habe immer sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht...
Gruss, Franz
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 17.09.2012, 23:57

Hallo Franz

Danke fuer die Info. Ich habe beim MFK in Zurich angefragt, mal schauen was sie Antworten, ich gib Dir dann Bescheid. Ich wuensche viel Glueck bei der Restaurierung. Ich komme im Oktober zurueck, falls Du noch was an Teile brauchst kann ich sie in den Container werfen? Gib mir einfach bescheid.
Je nach dem wie der MFK Zuerich sich auessert muss ich auch umverdrahten der Standlichter, ich denke diese Variante ist am einfachsten (siehe Bild):

Bild

Ich wuerde einfach die original Standlichter die Orange leuchten in die Standlichter der neuen Scheinwerfer verdrahten und somit muss ich dann nichts im Lichtschalter umverdrahten. Je nach dem was dem MFK lieber ist, koennen dann beide Leuchten oder nur die Standlichter im Scheinwerfer oder vice versa... Ein relais rein damit nichts ueberhitz und dann ist das ganze kein Problem (in Theorie jedenfalls).

Falls Du Fragen hast wegen der Renovation kann ich Dir gerne weiterhelfen. Habe gerade ziemlich viel umgebaut/geschraubt bei meinem Mustang, zBsp Motor, Suspension, Radio, Getriebe und weiteres.
Hast Du eine Werkstatt gemietet um zu Restaurieren oder laesst Du es machen? Wenn Du mir einen Tipp geben koenntest wo ich mein Mustang unterbringen koennte im Raum Zuerich waere ich Dir sehr dankbar. Sonst suche ich nach einer herkoemmlichen Garage.

Gruesse, Pascal

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von shoks » 18.09.2012, 06:17

Ja, wie dir sicher noch bekannt ist, ist es bei ns viel enger als in den usa.

Ich habe meinen bei selfmech.ch . Dort kann man einen lift mieten. Über langzeit restaurationen kann man mit ihm auch gut reden. Der besitzer hat selber einen 65er und kennt sich gut aus.
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von mustang88gt » 18.09.2012, 22:43

Hallo Pascal.

Hol Dir den Strom für das Standlicht vom Sidemarker!

Das Original-Standlicht ist möglicherweise so geschaltet, dass es nicht leuchtet bei Abblend- und Volllicht.

Das könnte bei einem pingeligen MFKler ein Problem geben.

En Gruess us Einsidlä

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von TimCH » 18.09.2012, 23:01

mustang88gt hat geschrieben:Hallo Pascal.

Hol Dir den Strom für das Standlicht vom Sidemarker!

Das Original-Standlicht ist möglicherweise so geschaltet, dass es nicht leuchtet bei Abblend- und Volllicht.

Das könnte bei einem pingeligen MFKler ein Problem geben.

En Gruess us Einsidlä

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...ich habe kein Standlicht in den Scheinwerfern, bei mir ist das Standlicht in den Blinkern, die Blinkergläser vorne sind weiss. Das wurde so abgenommen.

Grüsse aus ZH
Tim
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 19.09.2012, 03:08

Danke Urs, Tim und Shoks.

Tja, leider habe ich keine Standlichter in den Blinker wie Du Tim. Da bleibt mir nichts anderes uebrig als H4 Scheinwerfer zu besorgen (die werde ich so verdrahten wie Urs meinte). Die Standlichter bleiben an bei Abblend- und Volllicht. Habe in einem US Forum gelesen dass es so pflicht ist in USA, falls die Scheinwerfer aus einem Grund X sich verabschieden sollten, ist man noch mit den Standlichter unterwegs und man wird dann im Dunkel als Auto wahrgenommen auf der Strasse. Das ist dann auch alles denn in der Nacht bringen die dem Fahrer eh nichts, 5watt Birne...

@ Tim: Aber wo sind denn deine Blinker wenn dein Standlicht im Blinker ist???

@ Shoks: Ich habe mal in Dietikon gelebt vor langer Zeit waehrend der RS und erinnere mich an das Industriezentrum, aber die Garage selfmech ist mir nie aufgefallen, wahrscheinlich gab es die noch gar nicht. Ist aber eine super Sache, werde ich sicher vorbei gehen falls noetig. Danke nochmals!

Gruesse aus New Jersey

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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von Booster » 19.09.2012, 06:24

Hi Pascal
Eben - die Blinker sind bei Tim über die selben Birnen (Zweiphasen) geschalten wie die Standlichter. Ist bei meinem auch so, nur sind die Blinker/Standlichtlinsen orange. Bei uns in der CH muss aber das Standlicht weiss leuchten. Deshalb der Tausch der Linsen gegen weiss. Vorne weiss blinken wird in der CH akzeptiert....
Ist eigentlich die einfachste Version. Und wenn der Scheinwerfer sich komplett verabschiedet - dann sind ja die Standlichter auch noch da. Nur halt eben in den Blinkergehäusen.....
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Re: Zulassung Mustang 1968

Beitrag von pst » 19.09.2012, 15:30

Hallo Franz
Interessant, habe ich noch nie gehoert. E-Lehre war nie so mein Ding, haha. Hast Du ein E-schema fuer diese Verdrahtung. War dein Mustang bereits so verdrahtet als Du ihn gekauft hast?
Das mit dem weiss blinken habe ich bereits gelesen, ist schon merkwuerdig...

Gruss, Pascal

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