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Fertiggarage auf Mietgrundstück aufstellen?
Verfasst: 03.02.2011, 21:21
von MeckeV8
Hi
Wir suchen dieses Jahr eine neue Bleibe im Raum Büren an der Aare und Umkreis. Am besten ein kleines Häuschen am Waldrand auf dem Dorf oder sowas. Ich hätte dabei gern alle vier Autos im Trockenen, hab die Hoffnung dafür aber schon aufgegeben. Jetzt kam mir die Idee bei entsprechenden Platzverhältnissen evtl. eine Fertiggarage aufzubauen. Sowas hier z.B.:
http://www.holz-goethe.de/shpSR.php?W=&A=321
Braucht man in CH (abgesehen vom Einverständnis des Vermieters) dafür eine Baugenehmigung? Kann ich die Hütte einfach so aufstellen? (3m vom Nachbarn weg...)
Danke und viele Grüsse
Mecke.
Verfasst: 03.02.2011, 21:39
von mustang88gt
Hallo Mecke.
Hier brauchst Du für fast alles ne Genehmigung (haben wir vom grossen Kanton abgeschaut

)...
Wenn es eine fixe Baute ist, also nicht nur hingestellt, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es ne Genehmigung braucht.
Das schöne in der Schweiz: Es ist nicht nur von Kanton zu Kanton unterschiedlich, sondern auch noch von Gemeinde zu Gemeinde (Hurra...).
Also wirst Du auf Deine Frage erst eine definitive Antwort bekommen, wenn Du weisst, wo Du hinziehst.
En Gruess us Einsidlä
Urs
Verfasst: 03.02.2011, 22:23
von MeckeV8
Hm ok, danke Dir für die Auskunft.

Ist echt schwierig, eine Bleibe zu finden, wo auch das Pony ordentlich unterkommt.
Verfasst: 04.02.2011, 09:52
von ellum
Nach meiner Erfahrung darfst Du so lange machen bis kein Kläger da ist. Dass heisst immer schön machen bis die Nachbarn auf Deine vielen Garagen neidisch werden und sich bei der Gemeinde beschweren, dann darfst du alles nachholen. Also am besten gleich richtig

Verfasst: 04.02.2011, 10:19
von WOLFonREVENGE
Hoi
Ich kann mich erinnern, das wir bereits für unser GartenWerkzeugschuppen eine Genehmigung brauchten.
Da dies i.e. Vergleichbar ist mit deiner Garage, sogar noch kleiner, brauchst du sicher eine.
Verfasst: 04.02.2011, 10:29
von shoks
Meine Schwiegereltern brauchen eine Baugenemigung im ein Fenster im Dach einzubauen.
Nicht so eins welches heruassteht, sonder flach anliegt und ca 5-10 cm Parallel zum Dach verläuft.
Haben sie aber auch problemlos bekommen.
Ich glaube das ist in allen Gemeinden und Kantonen gleich. Wenn es irgendwo festgemacht ist, braucht es eine Genehmigung. Im dümmsten Fall wohl auch für ein Vogelhäusschen.
Verfasst: 04.02.2011, 10:29
von alloy07
Ich hatte damit Glück. Für meinen zweirädrigen Fuhrpark habe ich mir ein Gartenschuppen im Baukastensystem gekauft. Habe ihn jedoch nicht am Boden verankert (windgeschützt). Durch das ist das Häuschen mobil und fällt nicht mehr unter das Gesetz der Imobilien.
Verfasst: 04.02.2011, 10:52
von TomiTomi
So gesehen könnte Mecke nen Autotransport-Anhänger als Garage benutzen... Höchstens etwas tiefer stellen, damit man leichter reinkommt.
Verfasst: 04.02.2011, 11:46
von outlaw
Stell das Teil doch einfach hin. Wenn der Nachbar oder der Herr Gemeinde oder irgendeiner der in der Gemeinde wohnhaft ist, sich beim Sonntagsspaziergang daran stört, kann er Klage einreichen. Dann musst Du die Genehmigung nachholen. In der Zeit in welcher Du aber die Dimensionen ausgesteckt haben musst (4 Wochen), musst Du die Garage wieder abbauen. Und wenn die Genehmigung nicht durchgeht (alle Nachbarn welche direkt an dein Grundstück angrenzen, müssen ihr Einverständnis dafür geben und kein Bürger darf etwas dagegen haben) kannst Du deine Garage in Ricardo ja wieder verticken. Die Baubewilligung muss der Grundstückeingentümer einholen.
Apropos, gibt es in jeder Gemeinde Auflagen, welche erfüllt sein müssen (Dachschräge, Dachform, Ausnutzungsziffern, Abstände, etc)
Im Ernst: Ich würde mich erst mal richtig gut schlau machen auf dem Bauamt der Gemeinde.
Verfasst: 04.02.2011, 17:34
von MeckeV8
OK, dass würde ich dann so machen. Hab mir schon gedacht, dass es nicht so einfach wird. Naja, erstmal sehen wo es uns hinverschlägt. Danke für die zahlreiche Beteiligung! Ist ja erstmal noch hypothetisch. Wenns soweit ist, schreib ich nochmal. Wir wollen auf jeden Fall 2011 umziehen, was aber mit vier Kisten im Schlepptau nicht so einfach ist.
Ich schau einfach, was es für Möglichkeiten gibt. Also wenn wer jemanden kennt oder ne Idee hat für Grenchen/Büren/Lyss und Umkreis.

Verfasst: 11.02.2011, 13:39
von Maetu
MeckeV8 hat geschrieben:Wir wollen auf jeden Fall 2011 umziehen, was aber mit vier Kisten im Schlepptau nicht so einfach ist.
*hust* wir versuchen das gleiche mit 5 Pferden, was wäre ich froh, wenn es nur 5 Autos wären

Wenn es nach den Schweizer Raumplanern ginge, würden sie die Bevölkerung am liebsten in Hochhäuser und hochverdichtete "lebensräume" stecken mit 1 Person pro qm.
Verfasst: 11.02.2011, 15:24
von MeckeV8
Ja, leider ist das so. Dann bleiben Legebatterien mit offenen Einstellhallen oder sinnlosen Carports. Das ist nur was für Familien mit VW Touran.
Verfasst: 07.11.2011, 12:35
von Dannyz
Eigentlich ist das Thema ja durch, dennoch ein Kommentar von mir. Ich würde mir immer vorher die Genehimigung holen und es nicht darauf ankommen lassen. Das ist der Ärger nicht wert und so eine Genehimigung geht oftmals recht schnell.
Re: Fertiggarage auf Mietgrundstück aufstellen?
Verfasst: 29.03.2012, 16:34
von Dannyz
Was hats gegeben ?