Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton bern

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von DonPrimitivo » 22.01.2015, 14:59

:banghead:
Uncoooool

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von Copperhead » 22.01.2015, 15:36

In der Schweiz muss man diesbezüglich nichts erwarten - wir kriegen es schliesslich nicht mal auf die Reihe eine Anweisung zu geben wo z.B. ein Navi erlaubt ist und daher könnte man (streng gesehen) sogar mit einem headup display eine busse/anzeige kassieren.
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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von ZH699 » 11.02.2015, 11:29

UPDATE:
Ich han im Dezember en chli Unfall ka (ned schuldig :halo: )
Polizei het mich us spass gfrögt ob mine sequentiell blinkt.

Sie hend gseid es wird in paar Jahre für alli Autos erlaubt werde. Audi ish eh usnahm.
Ebefalls hends mer gseid das vor 20 Jahre 3. Bremsliecht au ned erlaubt gsi ish :shock:

Also ich würd sege machets Sequentiell und :burnrubber:

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von New Stang Driver » 12.02.2015, 10:40

Ich habe von einem Händler mitgeteilt erhalten, dass im Appenzell die sequenziellen Blinker gestattet seien und es damit wohl nur eine Frage der Zeit wäre bis es in der ganzen CH erlaubt ist.

Kann das jemand so bestätigen?
Du hast das Gaspedal mitbezahlt... . Also benutz es auch....

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von DonPrimitivo » 12.02.2015, 10:52

Wenn ich mich nicht irre, dann ist das ganze in der VTS (Verordnung
über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) geregelt. Logischerweise ist diese national.

Die werden dort von den Kontrollorganen warscheinlich einfach nur geduldet. Es wäre höchstens möglich, sie mit Kniffs und Tricks auf dem StvA eintragen zu lassen.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Wünsche einen schönen sonnigen Tag :stang:

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von Copperhead » 12.02.2015, 10:59

Text dazu:

Art. 79 Richtungsblinker

1 Richtungsblinker müssen bei klarer Sicht nachts wenigstens auf 300 m und tagsüber wenigstens auf 100 m sichtbar sein, ohne zu blenden.

2 Die Richtungsblinker müssen spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten und eine Blinkfrequenz von 90 ± 30 pro Minute aufweisen. Sie müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.

3 Eine Kontrolleinrichtung muss die Funktion anzeigen. Sie kann akustisch oder optisch oder beides sein.

4 Die allgemeinen Anforderungen an die Lichter nach Artikel 73 gelten sinngemäss.
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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von SwissMustang » 12.02.2015, 11:08

Ich habe hier noch eine Antwort des TCS gefunden http://www.fnc.ch/?page=262

Ist zwar aus dem Jahre 1996 aber leider immer noch gültig.

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von dimension » 12.02.2015, 12:05

Copperhead hat geschrieben:Text dazu:

gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.[/b]

Naja, das mit dem gleichzeitig aufleuchten ist Auslegungssache, denn während hinten die 3 Kammern in Sequenz aufleuchten, leuchtet der vordere Blinker ja gleichzeitig auch auf, oder ? :mrgreen:

Ich glaub, ich lass es mal schön sequenziell, hatte auch schon Streifenwagen hinten mir und habe die Blinker betätigt, ohne dass ich rausgezogen wurde, sollte ja deutlich sein in welche Richtung ich vorhabe abzubiegen, darum geht's doch eigentlich...

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von DonPrimitivo » 12.02.2015, 12:13

Bin gleicher Meinung. Werde meine zimlich sicher auch wieder 3Takt blinken lassen.
Jedoch muss dir klar sein, dass es Polizisten und Polizisten gibt. Die einen finden einfach nur deine Karre geil und dann es völlig egal wie er blinkt und wie laut er ist. Und die anderen haben die Anzeige schon geschrieben bevor sie dich angehalten haben. :banghead:

Die genauen Konsequenzen sind mir nicht bekannt.

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Re: Mustang kann vieleicht wieder 3 Takt blinken im Kanton b

Beitrag von Copperhead » 12.02.2015, 12:43

Es liesse sich wohl Argumente für beides finden; z.B. was das erlöschen angeht. Bei der Blinkfrequenz bin ich mir nicht sicher aber die wäre, denke ich, gegeben.
Spätestens nachdem Audi jedoch die Laufstreifen hier bringt müsste der Text so angepasst werden, dass es klar ist was erlaubt ist und was nicht.
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