Der Horror hat einen Namen...

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Beitrag von Jen » 27.06.2007, 10:08

Quelle: Dr. Mustang (ein Mitglied)
Es ist definitiv kein Gerücht sondern Tatsache. Dies wurde so bei der Revision im März definiert. Nur hat es niemand ernst genommen dass es wirklich umgesetzt wird. Normalerweise gibt es immer eine Übergangsfrist von einigen Jahren. Dies ist hier nicht der Fall. Wichtig ist der Zollstempel als Datum. Alles nach dem 1. Juli unterliegt der neuen Regelung.

Einsprache wurde bereits erhoben und es wird nun seitens Behörden und Strassenverkehrsämtern eine Lösung gesucht, da man nicht so kurzfristig umstellen kann. Genau dort setzt man jetzt den Hebel an. Ziel und Lösung wird wahrscheinlich sein, dass man die US-Resultate akzeptiert, wie dies auch momentan Deutschland tut.

Es handelt sich übrigens um den Crash-Test und nicht um den Fussgängerschutz. Dieser wurde verschoben und tritt erst 2011 in Kraft.
:cry:

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Beitrag von Baumi » 27.06.2007, 17:03

Da kann man nur sagen das jeder der sein Wagen schon hat Glück hatte,oder?

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Beitrag von MeckeV8 » 28.06.2007, 21:28

Ich hoffe ja nicht. Das Strassenverkehrsamt Bern hat mir heute wieder was von "Fussgängerschutz" erzählt, Keine Ahnung hatten die so wie ich das einschätze. Ich soll mich nächste Woche nochmal melden, sie machen sich mal schlau. :roll:

Ich geb sowieso nicht auf. Im schlimmsten Fall muss ich draufblechen und länger warten. Ist zwar doof, aber ich bin schon zu fanatisch, als das mich das abhalten könnte. :razz:
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Beitrag von Jen » 28.06.2007, 21:32

Seltsam ist vorallem, dass scheinbar kein offizielles Dokument darüber vorhanden ist. Und dies obwohl das Gesetz in einigen Tagen in Kraft gesetzt werden soll.

Bis jetzt scheinen nur die Importeure davon zu wissen, die offiziellen Stellen jedoch nicht. :? :roll:

Irgendwie habe ich immer noch die stille Hoffnung, dass es erst ab Januar 2008 gilt und im Juli 2007 erst angekündigt wird. Wobei dies wohl eine stille Hoffnung bleiben könnte, wie man die Schweizer Behörden kennt...

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Beitrag von Jen » 29.06.2007, 12:21

Gesetz
Art. 104a Frontpartie und Frontschutzsysteme
1 Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,50 t müssen
hinsichtlich Schutz der Insassen beim Frontaufprall der Richtlinie 96/79/EG oder
dem ECE-Reglement Nr. 94 entsprechen. Bei Fahrzeugen eines Typs, von dem
nachweisbar jährlich nicht mehr als 50 Stück hergestellt werden, genügt die Bestätigung
einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, dass das Fahrzeug in dieser Hinsicht
dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
2 Die Frontpartie muss bei Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem Gesamtgewicht von
höchstens 2,50 t und bei jedem von einem Fahrzeug der Klasse M1 abgeleiteten
Fahrzeug der Klasse N1 mit einem Gesamtgewicht von höchstens 2,50 t hinsichtlich
Fussgängerschutz den Anforderungen der Richtlinie 2003/102/EG entsprechen. Bei
Fahrzeugen eines Typs, von dem nachweisbar jährlich nicht mehr als 10 Stück
hergestellt werden, genügt die Bestätigung einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle,
dass die Fahrzeugfront in dieser Hinsicht ein gleichwertiges Schutzniveau bietet.
3 Frontschutzsysteme an Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem Gesamtgewicht von
höchstens 3,50 t und an Fahrzeugen der Klasse N1 müssen der Richtlinie
2005/66/EG entsprechen.
4 Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz
nach den Anforderungen der Richtlinie 2000/40/EG oder nach dem ECE-Reglement
Nr. 93 ausgerüstet sein.
5 Von Absatz 4 ausgenommen sind:
a. Motorkarren;
b. Geländefahrzeuge (Art. 12 Abs. 3);
c. Motorwagen, bei denen die Zulassungsbehörde im Einzelfall eine Ausnahme
gestattet, weil das Anbringen eines vorderen Unterfahrschutzes aus technischen
oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist.
Klingt verwirrend, aber dies wird wohl dieser Artikel sein...

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Beitrag von MeckeV8 » 02.07.2007, 16:34

War heute wieder beim Händler:
Mittwoch ist Ausprache des Verbandes freier Importeure mit den Behörden. Ziel ist es, einen Aufschub bis Ende Jahr zu bekommen. Wenns klappt, bekomme ich meinen Traum-Mustang, wenn nich muss ich schnellstens einen Rumstehenden teuer kaufen, um überhaupt noch einen abzukriegen.

:cry:
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Beitrag von Jen » 02.07.2007, 19:58

Sehe ich das richtig, dass nur einmal ein Auto zerschrottet werden muss und dann ist die Sache erledigt? Oder muss das mit jedem Jahrgang wiederholt werden?

Nur: welcher Händler verschrottet schon freiwillig ein neues Import-Auto? :?

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Beitrag von MeckeV8 » 02.07.2007, 20:34

Das weiss ich eben nicht genau. Normalerweise "reicht es", wenn sich alle freien Importeure in CH zusammentun und einen Mustang crashen. Dabei gibt es allerdinges zahlreiche Probleme:

-eigentlich sind die Importeure alle Konkurrenten
-der sachgerechte Crash kostet sicher mehrere 100.000 Franken
-der aktuelle Mustang ist im letzten Baujahr und die Verkaufzahlen stagnieren. Da überelegen die Händler sicher zweimal, ob sie nicht erst den 09er crashen
-das würde alles ewig dauern und ich krieg nie im Leben dieses Jahr noch einen 08er Stang.
:cry:
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Beitrag von Baumi » 02.07.2007, 20:35

Jen hat geschrieben:Sehe ich das richtig, dass nur einmal ein Auto zerschrottet werden muss und dann ist die Sache erledigt? Oder muss das mit jedem Jahrgang wiederholt werden?

Nur: welcher Händler verschrottet schon freiwillig ein neues Import-Auto? :?
Ach es gibt sicher einen Vollhirni der unbeabsichtig sein Pony irgendwo gegen haut.

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Beitrag von MeckeV8 » 02.07.2007, 20:38

Nur muss er ein paar MFK-Heinis mitnehmen und die das dokumentrieren lassen...
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Beitrag von Baumi » 02.07.2007, 20:41

Da kann ich nur sagen:"Ein Glück stand meiner schon beim Händler als ich ihn gesehen habe und musste nicht importieren"

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Beitrag von MeckeV8 » 03.07.2007, 11:23

00:01 -- Tages-Anzeiger Online
Bund bremst kleine Importeure aus
Der Bund hat auf Anfang Juli ein Importverbot für Autos ohne EU-Crashtest erlassen. Freie Importeure sind sauer, weil Bern sie nicht informiert hat.

Von Andreas Flütsch

Auf den 1. Juli hat der Bund wieder eine Fülle von neuen Bestimmungen im Strassenverkehr erlassen. So dürfen seit gestern beispielsweise keine Autos mehr importiert werden, die über kein Attest verfügen, dass sie die Anforderungen des EU-Crashtests erfüllen. Nichts von dieser gravierenden Neuerung erfuhren die freien Importeure, auch Direktimporteure genannt, die vorab aus dem EU-Raum, aus den USA und Japan jährlich rund 10'000 begehrte Nischenfahrzeuge einführen.

«Die ersten unabhängigen Importeure haben etwa vor zwei Wochen von diesem Crashtest-Attest erfahren», ärgert sich Alex von Haller, Inhaber von American Automobile in Brügg bei Biel, der auf US-Importe spezialisiert ist. Umgehend alarmierten Betroffene ihren Dachverband Freier Autohandel Schweiz (VFAS). Heraus kam, dass das zuständige Bundesamt für Strassen die Direktimporteure weder letztes Jahr zu einer Anhörung eingeladen hatte noch sie frühzeitig über die gravierende Änderung informiert hatte.

Die Folgen für die Direktimporteure, alles Kleinbetriebe, sind gravierend. Die rund 1000 Fahrzeuge, die jährlich aus den USA importiert werden, machen seit gestern an der Grenze Probleme. Ohne Crashtest-Attest der EU geht nichts mehr.

Dies ist umso absurder, als der US-Crashtest, ohne den in Amerika kein Auto für den Verkehr zugelassen wird, teilweise sogar strenger ist als jener der EU. «Die Europäische Union beschränkt sich auf die beiden Varianten Aufprall frontal und seitlich», sagt Marco Belfanti, Präsident des Direktimporteure-Dachverbandes VFAS, «im US-Crashtest wird auch geprüft, ob Autos einem Aufprall von hinten ausreichend standhalten.»
Bund öffnet teures Hintertürchen
Der Ärger der Direktimporteure ist gross. Sie müssen, seit langem schon, für teures Geld die Konformität ihrer Importe punkto Lärm und Abgase nachweisen. Wenn die Schweiz neu Billigmarken wie Brilliance aus China, die in Crashtest miserabel abschneiden, in Zukunft nur noch ins Land lassen will, wenn sie einen anerkannten Crashtest bestanden haben, so können sie dafür zwar ein gewisses Verständnis aufbringen. Kopfschütteln löst aber aus, dass Bern den US-Crashtest jenem der EU nicht von sich aus gleichgestellt hat.

Die Importeure seien frei, die Gleichwertigkeit des US-Tests nachzuweisen, heisst es beim Bund. Das nötige Attest müssten sie aber bei einer vom Bund anerkannten Prüfstelle einholen, was selbstredend wieder Geld kostet. «Ich werde den Verdacht nicht los, dass die grossen Importeure uns das eingebrockt haben», sagt ein Direktimporteur: «Darum fordern wir jetzt, dass der Bund den US-Crashtest ohne Einschränkungen anerkennt.»
Alex von Haller ist mein Importeur. Ich geh kaputt.... :shock:
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hongpek

Beitrag von hongpek » 03.07.2007, 11:28

Diese Suppe ist noch nicht gegessen.... Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund daran festhält.

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Beitrag von Jen » 03.07.2007, 11:30

:sh: :bawling: nun ist es also offiziell...

Ich drücke den Kleinimporteuren alle Daumen, dass, entgegen der Sturheit einiger offiziellen Stellen, eine Einigung gefunden wird.

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Beitrag von Baumi » 03.07.2007, 14:40

Als ob die Scheisser im Bundeshaus nichts besseres zu tun hätten.Sollen die sich mal um wichtigeres kümmern als um sowas.
Kein Wunder werden die Politiker immer dümmer und dicker und reicher.Eine bodenlose Frechheit sowas.

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