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Rückführgut / Übersiedlung
Verfasst: 30.07.2007, 13:04
von PonyRider
Mach Dich doch hier schlau:
Die MFK-BL hat eine vorbildliche Internetseite.
Die nachstehenden Links sollten Dir weiterhelfen:
http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/im ... port-6.htm
http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/im ... import.htm
Gruss André
Verfasst: 30.07.2007, 13:18
von CCRenegade
Dieser Satz wird einigen sehr gefallen:
Es ist analog der Beschreibung unter "Import ohne Übereinstimmungsbescheinigung" vorzugehen. Als Erleichterung muss bei Fahrzeugen, die als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut verzollt wurden, kein Nachweis über die Einhaltung der Lärm- und Abgasnormen beigebracht werden.
Verfasst: 30.07.2007, 17:43
von Baumi
CCRenegade hat geschrieben:Dieser Satz wird einigen sehr gefallen:
Es ist analog der Beschreibung unter "Import ohne Übereinstimmungsbescheinigung" vorzugehen. Als Erleichterung muss bei Fahrzeugen, die als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut verzollt wurden, kein Nachweis über die Einhaltung der Lärm- und Abgasnormen beigebracht werden.
Ja das wird etlichen gefallen.Würde sogar mir gefallen.
Verfasst: 30.07.2007, 19:36
von TomiTomi
Könnte man gleich nen Parnelli mitbringen.

Verfasst: 30.07.2007, 22:55
von Baumi
TomiTomi hat geschrieben:Könnte man gleich nen Parnelli mitbringen.

Gröhl...und wär immernoch schneller mit dem auf der Strasse als sonst jemand mit dem PJ.

Verfasst: 03.08.2007, 08:52
von iStang
Obschon als Umzugsgut deklariert, ist der Geräuschpegel im Fahrzeugausweis notiert, bzw. wurde wahrscheinlich auch gemessen.
Wie stehts denn nun mit dem Umzugsgut und dem neuen Gesetz, dass nur noch Autos zugelassen werden dürfen welche die europäischen Crashnormen erfüllen?
Verfasst: 03.08.2007, 11:18
von Baumi
Messen den die Amis den Geräuschpegel an ihren Karren?Ich stell mir eben nur gerade vor wie der Eintrag bei nem Hot Rod oder nem älteren Wagen mit offener Flöte aussehen würde.
Verfasst: 03.08.2007, 11:26
von MeckeV8
Welche Eintragung?
Hab neulich nen Video gesehen, da haben Deutsche Ihre Tunerkiste in England auf dortige Tunerkumpels zugelassen, weil Sie in D nie ne Strassenzulassung bekommen hätten. Dort dürfen auch Ehebetten und Klohäuschen auf die Strasse, wenns ne Hupe
, Licht und Blinker haben.

Verfasst: 04.08.2007, 01:23
von Baumi
Eben die dB-Zahl.Gibts sowas in den Staaten?Oder mal wieder nur in der Schweiz??
Verfasst: 19.08.2007, 17:07
von iStang
In Maryland, wo ich gelebt hatte, gibts keine Geräuschmessung. Die Motorfahrzeugkontrolle ist lächerlich einfach. Bedingung ist, dass die Fahrertüre geöffnet werden kann, das Auto den Abgastest besteht, der Automat die Position N anzeigt und der Tankdeckel dicht ist. Mit einem OBD wird nur der Compi ausgelesen. Fällt das Auto mehrmals durch und man zeigen kann man hat alles mögliche versucht oder man kein Geld hat für die Reparatur kann man eine Freistellung beantragen.
Was Vorschriften anbelangt ist Kalifornien am weitaus strengsten. Noch heute gibts übrigens einige Staaten ohne Abgasvorschrift.