2008 Mustang Shelby GT500 - Einlösung als Übersiedlungsgut

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Moderator: TomiTomi

Redstang
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2008 Mustang Shelby GT500 - Einlösung als Übersiedlungsgut

Beitrag von Redstang » 21.11.2007, 21:41

Hallo Zusammen

Ich werde mir wahrscheinlich in den nächsten Tagen einen 2008 Mustang Shelby GT500 kaufen und frage mich dabei, ob ich bei der Einreise in die CH ca. in ca 7 - 8 Monaten inkl. dem GT500, irgendwelche Probleme oder besondere bzw. ausserordentliche Auflagen erhalten werde bei der Zulassung (im Gegensatz zum normalen GT)? Ändern werde ich beim GT500 voraussichtlich nichts, d. h. alles im Originalzustand und als Übersiedlungsgut deklariert.

Hat hier irgendjemand Erfahrungen oder weiss jemand was da auf mich zukommt?

Grüsse
Redstang

CCRenegade
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Beitrag von CCRenegade » 21.11.2007, 23:08

Habs mal in den Erfahrungsaustausch Corner geschoben.

Also gemäss meinen Erfahrungen mit meinem 67er Coupe muss das Auto im Ausland mindestens 1/2 Jahr zugelassen sein.
Danach kannst Du das Fahrzeug als Umzugsgut in die Schweiz einführen.
Beim Zoll musst du das Formular 13.20A ausfüllen lassen und 40.- dem Staat abdrücken.
Mit diesem Formular, dem Title, Versicherungsnachweis und dem Formular für die Fahrzeugzulassung gehts zum Strassenverkehrsamt und dann kriegst du den Fahrzeugausweis.

Änderungen, die gemacht werden müssen sind meines Wissens gelbe Blinker.
Genaueres kann Dir aber das zuständige Strassenverkehrsamt deines zukünftigen Wohnkantons sagen.

Redstang
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Beitrag von Redstang » 22.11.2007, 02:18

Die Details sind mir bekannt, danke trotzdem, aber was ich meine ist, ist z. B. der Kompressor ein Problem gegenüber dem GT der ja serienmässig keinen hat?

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Beitrag von CCRenegade » 22.11.2007, 07:10

Sollte kein Problem darstellen, da schon einige GT500 in der Schweiz zugelassen sind.

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Beitrag von MeckeV8 » 22.11.2007, 13:04

Wenn er nicht nachträglich draufgeschraubt wurde ist das kein Problem, nicht bei nem Shelby.
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Beitrag von CCRenegade » 22.11.2007, 13:30

Der GT500 ist standardmässig mit einem Kompressor ausgerüstet.

Daher sollte es keine Schwierigkeiten geben.

Redstang
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Beitrag von Redstang » 23.11.2007, 04:44

Na dass sind ja gute Nachrichten, danke. :)

Nächsten Donnerstag gehe ich ihn vermutlich abholen. 8)

Nun habe ich noch einen roten knapp 1 jährigen Mustang GT/CS mit allen Optionen ausser Shaker 1000. Sollte ich den jetzt verkaufen oder ebenfalls als Übersiedlungsgut rübernehmen und schauen ob ich ihn nach ca. einem Jahr in der CH verkaufen kann?
Bin ein wenig hin und her gerissen, weil wir eigentlich nicht zwei Autos brauchen, und wenn ein Zweites dann sollte es im Unterhalt ein bisschen günstiger sein. ^^ Doch auch der GT/CS gefällt mir super. :roll:

Denke ich fahre den GT/CS jetzt noch durch den Winter und dann im Frühling packe ich den GT500 aus und verkaufen den GT/CS. Dann in der CH einen günstigen Zweitwagen für den Winter 2008/2009 oder dann halt doch den GT500 im Winter...

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Beitrag von Jen » 23.11.2007, 06:49

Ich würde den GT C/S auch mitnehmen... ich denke, du würdest es bereuen, wenn du ihn auf der anderen Seite des Teiches lässt. ;)

Ahja genau: :welcome:


Gruss, Jen

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Beitrag von MeckeV8 » 23.11.2007, 13:35

Durch das Wechselschild in CH würde ich den GT/CS auf jeden Fall mitnehmen. Der kostet dich ja dann fast nichts.
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Beitrag von TomiTomi » 24.11.2007, 20:18

Wieviel Autos kann man als Übersiedlungsgut mitnehmen?

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Beitrag von Redstang » 24.11.2007, 20:22

Ähm gute Frage, gibt es da eine Beschränkung, davon habe ich jetzt noch nie was gelesen...

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Beitrag von TomiTomi » 24.11.2007, 20:23

Es gibt sicher ne Beschränkung.

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Beitrag von MeckeV8 » 24.11.2007, 23:16

Zwei auf alle Fälle, das hab ich im Selbsttest probiert. ;)
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simoor
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Beitrag von simoor » 25.11.2007, 22:02

http://www.importwagen.net/schweiz_-_direktimport_persone.html hat geschrieben:Eine Inverkehrssetzung von Fahrzeugen, die als Übersiedlungsgut abgabenfrei verzollt wurden, ist problemlos. Umständliche Messungen von Lärm und Abgasen entfallen.

Die technischen Anpassungen beschränken sich auf einfache Details wie Tachoscheibe, Pneus, Lichter usw. Das Fahrzeug kann direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt angemeldet werden.
Scheint praktisch.

Ich glaub es gibt keine Beschränkung. Derjenige, der den Wagen importiert/mitnimmt, der muss ihn dann aber noch mindestens 6 Monate auf sich zugelassen haben, sonst wollen die dann doch was.

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Beitrag von MeckeV8 » 26.11.2007, 12:20

Das was da steht ist aber falsch, da unsere Fahrzeuge sehrwohl zu Lärm- und Abgasmessung mussten um bei der MFK durchzukommen. Auch frage ich mich, was die MFK drei Stunden lang an meinem Fahrzeug untersucht hat, wenn da nur ein paar "einfache Details" zu überprüfen sind. :roll: Ausserdem ist das Thema Tachoscheibe ja Quatsch, da Amis auch mit Meilentacho zugelassen werden. Auch sonst wurde bei unseren Autos nichts am Tacho rumgefummelt.
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