Verschärfung US-Export-Gesetz

Hier diskutieren wir über Händler, Garagen, Werkstätten, Versicherungen

Moderator: TomiTomi

Antworten
CCRenegade
Cruising Director
Beiträge: 2195
Registriert: 19.10.2006, 17:17
Wohnort: Lenzburg
Kontaktdaten:

Verschärfung US-Export-Gesetz

Beitrag von CCRenegade » 10.03.2010, 11:34

NEUES EXPORT-GESETZ TRITT IN KRAFT

Eigentlich stimmt die Headline so nicht ganz. Das Gesetz gibt es in ähnlicher Form schon seit Jahren, allerdings haben es die US-Behörden nie ernsthaft durchgesetzt. Dann wurde es am 3. Dezember vergangenen Jahres verschärft, aber immer noch nicht durchgesetzt. Das wird sich nun ändern. Ab dem 24. März soll das Gesetz – so das sehr Ernst zu nehmende Gerücht in der Branche – knallhart durchgesetzt werden. Wen es interessiert – der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: http://www.census.gov/foreign-trade/reg ... 00222.html. Um es zusammenzufassen... es geht bei der neuen Regelung um die “Shipper Export Declaration” (SED), die man als Verschiffungsfirma bei jeder Verschiffung beim sogenannten “Census Bureau” – der Amerikanischen Volkszählerbehörde - einreichen muss. Auf der Export Declaration konnte bis heute immer ohne Probleme der Kunde aus dem Ausland als “Shipper” eintragen werden, solange vom Kunden eine Vollmacht und eine Passkopie vorhanden war. Ab dem 24. März wird das nicht mehr möglich sein. Danach wird es auf der SED nur noch 2 Arten von Shippern geben:

1) DER KUNDE, aber nur, wenn er (oder sie) zum Datum des Kaufes des Autos auch in den USA war. Als Beweis muss eine Passkopie und das Besucher-Visum als Kopie in der Akte des Verschiffers sein. Diese Variante ist die einfachste, wenn das Auto vor Ort in den USA gekauft wird
2) DER VERKÄUFER, aber dieser – und jetzt wird es interessant – muss dem Verschiffer seine sogenannte Employer Identification Number (EIN) vorlegen. Diese Nummer muss stimmen, da das Census Bureau diese gegenchecken wird und den Verschiffer verantwortlich macht, wenn er gefälschte oder ausgedachte Nummern einreicht.

Wie bekommt der Verkäufer diese EIN-Nummer? Das ist einfach. Die meisten Dealerships, also der typische Autohändler mit Showroom und 100 Autos auf dem Hof, hat so oder so schon eine EIN-Nummer. Das ist ein Muss, wenn man in Amerika ein Geschäft aufmacht. Für Privatverkäufer jedoch nicht. Diese müssen dann auf der Webseite des Internal Revenue Service (IRS), also der US-Steuerbehörde die EIN-Nummer beantragen. Das dauert nur ein paar Minuten. Hier der Link dafür: http://www.irs.gov/businesses/small/art ... 67,00.html. Und hier liegt das Problem, das man hat, wenn man in Zukunft Autos von privat kauft, also vom typischen privaten Ebay- oder Craigslist-Verkäufer. Dieser wird den Käufer und den Verschiffer auslachen, wenn er aufgefordert wird, sich bei der Steuerbehörde zu registrieren, nur um seinen alten 911er an Hans aus der Schweiz zu verkaufen. Die meisten privaten Verkäufer werden das aus Paranoia vor Big Brother nicht machen.

Das bedeutet, dass man in Zukunft nur noch 2 Möglichkeiten hat, wenn man Autos von privat kauft:

1) Man überredet den Verkäufer, sich eine EIN-Nummer zu besorgen
2) Man benützt einen US-Zwischenhändler, der die Autos für einem kauft und dann seine EIN-Nummer zur Verfügung stellt

Benutzeravatar
grendi
Cruising Director
Beiträge: 2208
Registriert: 29.10.2007, 15:52
Wohnort: der Wilde Westen des Aargaus
Kontaktdaten:

Beitrag von grendi » 10.03.2010, 14:30

..ab besten rüberfliegen und die kiste direkt anschauen - dann weiss man was man hat..
..flüge gibts mit etwas glück ab 500 stutz..

..für 500 stutz findet man sicher auch einen drüben, der das organisiert..

..wird einfach etwas teurer..

..meistens wird die suppe aber nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wurde..

..der administrative aufwand ist ja nicht gerade klein.. :roll:
proud member of the legendary "ride hard club"
rides: screaming yellow 2006 V6, candyapple red 1969 bigblock coupe, intermccanica speedster
Bild

Antworten